Die aufgeführten Stornierungsbedingungen gelten für abgeschlossene Beherbergungsverträge, die gemäß den Bestimmungen des § 2326 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, mit der Firma GREEN PARADISE HOTELS s.r.o., Sitz: Hamerská 147/3, 360 01 Březová, Ident.-Nr. (IČ): 06687831, Betreiber des Wellness Hotels GREEN PARADISE, als Anbieter der Unterkunft – Beherbergungsbetrieb – und dem Besteller der Unterkunfts- und weiteren Dienstleistungen geschlossen wurden.
Die Stornierungsbedingungen gelten ab dem 1. Januar 2023.
Die Stornierungsbedingungen regeln die Stornierung der vom Besteller gebuchten bzw. reservierten Beherbergungsleistungen im Beherbergungsbetrieb. Unter reservierten Beherbergungsleistungen bzw. reservierter Unterkunft sind sämtliche vom Besteller gebuchten Unterkunfts- und weiteren Dienstleistungen zu verstehen, die vom Beherbergungsbetrieb im Rahmen der vom Besteller vorgenommenen verbindlichen Reservierung und Bestellung angeboten werden.
Unter Stornierung ist die Aufhebung einer vom Besteller vorgenommenen Reservierung der Unterkunft bzw. einer Beherbergungsleistung im Beherbergungsbetrieb zu verstehen, verbunden mit der Zahlung einer Stornogebühr in der Höhe und zu den Bedingungen, die in diesen Stornierungsbedingungen festgelegt sind.
Verlangt der Beherbergungsbetrieb eine Anzahlung für die reservierten Beherbergungsleistungen, stellt diese Anzahlung im Falle einer Stornierung durch den Besteller keine Stornogebühr dar. Der Beherbergungsbetrieb ist jedoch berechtigt, diese Anzahlung einseitig mit der Stornogebühr zu verrechnen. Ist die Höhe der Anzahlung höher als die Stornogebühr, erstattet der Beherbergungsbetrieb dem Besteller den verbleibenden Teil der Anzahlung. Wurde keine Anzahlung geleistet, von der die Stornogebühren abgezogen werden könnten, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, dem Besteller eine Rechnung in Höhe der Stornogebühren auszustellen.
Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass die Stornogebühr eine Vertragsstrafe für die Kündigung des Beherbergungsvertrags darstellt, den er durch seine verbindliche Reservierung abgeschlossen hat. Die Vertragsstrafe berührt nicht den Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf Schadensersatz gemäß § 2330 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Bei einer vorzeitigen Beendigung des Aufenthalts durch den Besteller, die nicht vom Beherbergungsbetrieb verschuldet wurde, ist der Beherbergungsbetrieb nicht verpflichtet, dem Besteller den bereits gezahlten Preis für die Unterkunft ganz oder teilweise zurückzuerstatten. Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass der auf diese Weise nicht zurückerstattete Teil des Preises für die vom Besteller vorzeitig beendeten Beherbergungsleistungen einen Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf Schadensersatz gemäß § 2330 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches darstellt.
Sind auf Seiten des Bestellers mehrere Personen beteiligt, haften diese im Falle eines Anspruchs auf Zahlung einer Stornogebühr gesamtschuldnerisch.
Die Höhe der Stornogebühr wird stets aus dem Gesamtpreis der reservierten Beherbergungsleistungen und der vom Besteller gebuchten weiteren Dienstleistungen berechnet, einschließlich sämtlicher Zuschläge, Gebühren und der Mehrwertsteuer.